Staatliche Förderung von energiebezogener Optimierung von Anlagen und Prozessen

Wärmebehandlung ist im Hinblick auf die Energie sehr kostenintensiv. Zudem sind Wärmebehandlungsanlage nicht nur teuer, sie sind auch sehr langlebig. Nicht selten beträgt die Lebensdauer über 30 Jahre. Da die eingesetzte Energie wahrscheinlich auch in Zukunft nicht günstiger werden wird ist die Energieeffizienz einer solchen Anlage entscheidend für die Wirtschaftlichkeit des Wärmebehandlungsprozesses - insbesondere morgen und übermorgen. Dies ist sicherlich auch unter dem Gesichtspunkt der nationalen und internationalen Bestrebungen der Reduzierung der CO2-Emissionen zu betrachten.


 

 

Aus diesem Grund wird es immer wichtiger, alle Möglichkeiten der öffentlichen Förderung zu nutzen und dabei vorausschauend und intelligent zu investieren. Nutzen Sie beispielsweise die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft uns lassen Sie sich Ihre Investitionen in die Zukunft bezuschussen - unabhängig davon ob es sich um eine Neuinvestition oder um eine Bestandsanlage handelt!  

 

Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

 

Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Wärmebehandlungsanlagen und -prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Senkung des fossilen Energieverbrauchs. 

Hierzu zählt nicht nur eine Verbesserung der Isolation an einer Anlage sondern auch auch Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien oder der Einsatz energieeffizienter Anlagen sowie die energieeffiziente Änderung der Prozessführung oder des Verfahrens, Optimierung der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Auch Maßnahmen an Anlagen zur Abwärmenutzung, zur Wärmeversorgung oder Kühlung sind genauso förderfähig wie Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

 

Wie hoch ist die Förderung?

 

Förderfähig sind Vorhaben, die nachweislich zu einer Endenergieeinsparung beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs und damit einhergehenden Verringerung der CO2-Emissionen führen. Die Förderung kann maximal 500 € (für kleine und mittlere Unternehmen 700 €) pro jährlich eingesparter Tonne CO2 betragen!

 

Wir stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie im Hinblick auf einer energieoptimierte Wärmebehandlung!